Preise:
  Ich errechne anhand meines Stundensatzes sowie der Verpflegungskosten eine monatliche Pauschale. Nähere Informationen können Sie gern via email, telefon oder bei interesse in einem persönlichen Gespräch einholen.
 
§ 23 SGB VIII ab dem 1/8/2008
Geldleistungen des Jugendamtes
 
Die Eltern zahlen einen nach Einkommen gestaffelten Elternbeitrag ans Jugendamt. Im Gegenzug dazu erhalten die Kindertagespflegepersonen eine Geldleistung des Jugendamtes.
Die Beträge sind nach Qualifizierungsgrad des Kindertagespflegepersonen gestaffelt.

BetreuungsstundenQualifizierungsstufen    
 kindbezogene Pflegeerlaubnis / KinderfrauStufe1…Stufe2…Stufe3…Stufe4…
Pro Std / pro Kind2,50€3,00€4,00€4,50€5,00€
monatlich bei:     
bis 10 Wstd.100,00€120,00€160,00€180,00€200,00€
bis 15 Wstd.150,00€180,00€240,00€270,00€300,00€
bis 20 Wstd.200,00€240,00€320,00€360,00€400,00€
bis 25 Wstd.250,00€300,00€400,00€450,00€500,00€
bis 30Wstd.300,00€360,00€480,00€540,00€600,00€
bis 35 Wstd.350,00€420,00€560,00€630,00€700,00€
über 35 Wstd.400,00€480,00€640,00€720,00€800,00€

 


Aufgrund meiner Qualifikationen und absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen wurde mir vom Jugendamt die Qualifizierungsstufe 3 zugewiesen.

Die Sätze der zu erwartenden Geldleistung können Sie der Tabelle entsprechend der von Ihnen gewünschten / benötigten Betreuungszeiten entnehmen.